Sehr geehrte Mitglieder,
wussten Sie, dass Briefe mit werblichem Inhalt unter das neue Verpackungsgesetz fallen? Mit dem neuen Verpackungsgesetz werden Unternehmen und Händler, die Verpackungsmaterial in Umlauf bringen, verpflichtet, sich bei Recyclingkosten zu beteiligen. Hierzu muss jeder Versender sein Verpackungsmaterial unter eigenem Firmennamen bei einem dualen System lizensieren lassen. Es entstehen dadurch Mehraufwände und bei Nicht-Lizensierung drohen Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall.
Mitgliedsunternehmen haben uns hierzu in den letzten Wochen kontaktiert, um Details dazu zu erfahren.
Wir haben uns dazu entschieden, das Verpackungsgesetz als Thema für die nächste Sitzung des Arbeitskreis Innovation zu machen.
Dieser fand am 6. Dezember 2022 von 10:00 bis 12:00 Uhr online statt.
Wir danken den Referenten – Stephan Pult – Referent Kommunikation und Presse; Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück und Martin Elbers, Allgemeine Verwaltung, Bereichsleiter Dienstleistungen, LVM-Versicherungen in Münster für ihre interessanten Vorträge!
Stephan Pult von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister stellte folgende Punkte ausführlich vor:
- Idee der Produktverantwortung
- Wen betrifft das Verpackungsgesetz und was sind die Pflichten?
- Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht
- Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht
- Weitere Neuerungen der Novelle vom 1. Juli 2022
- Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelungen
- Der Registrierungsprozess und die Änderungsregistrierung
- Informationen und Hilfestellungen
Im Anschluss gab Martin Elbers von der LVM-Versicherungen einen Erfahrungsbericht, wie sie mit der Umsetzung des Verpackungsgesetzes umgehen.
- Kontext LVM
- Timeline LVM
- Abwicklung
- Anmeldung Lucid, Auswahl Entsorger, Preis, Rechner, Portal, Lizenzzeitraum, Erste und laufende Erhebung Was? Wo? Wie oft? Ermittlung Gewichte!
- Warum?
- Kosten/Nutzen, Einhaltung Gesetze -> Vermeidung Strafen, Einhaltung CoC, Compliance, Nachhaltigkeit
Mit nahezu 100 Teilnehmern war das Interesse groß, und es konnten viele interessante Fragen gestellt und größtenteils direkt beantwortet werden. Hier einige Fragen unserer Mitglieder aus der Sitzung:
- Wie steht es mit Werbesendungen in Briefform, die a) einen Prospekt enthalten oder b) gedruckte Einzelzeiten als Werbeinformation enthalten?
- Ist ein Briefumschlag mit Firmenlogo bereits Werbung?
- Gibt es eine (Vor)Überprüfung der auswählbaren „Dualen Systeme“ auf Seriosität und korrekten Umgang mit den entsorgten Materialien?
- Welches Gewicht wird gemeldet? Das von der Verpackung oder Verpackung inkl. Inhalt?
- Fallen auch Arzneimittelblister, Gefahrgutumschließungen, usw. unter die Regelung?
- Eine Rechnung (1 Seite DIN A4) in einem Briefumschlag ist ja nicht systembeteiligungspflichtig. Wenn ich nun, anstatt einen Flyer hinzuzufügen nur die Rückseite der Rechnung bedrucke – was dann? Systembeteiligungspflichtig oder weiterhin nicht?
- Der GDV hat über die Kommission Vertriebsregulierung und im Rahmen der Tagung „Versicherungsvermittlung aktuell“ darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister noch nicht rechtskräftig ist. Zwar hat ein Versicherungsunternehmen keinen Widerspruch eingelegt, es gibt jedoch Drittwidersprüche anderer Unternehmen. Diese hemmen die Rechtskraft. Das Umweltbundesamt hat bereits einen Widerspruch zurückgewiesen und damit seine Rechtsauffassung klargestellt. Es rechnet aber damit, dass mindestens ein Versicherer klagen wird. Die Allgemeinverfügung vom 25.09.2020 ist damit laut den aktuell vorliegenden Informationen noch nicht rechtskräftig. Wie ist da der aktuelle Stand?
- Muss gemeldet werden, wenn im Briefumschlag AGB oder Änderungen von AGB mit Kundenanschreiben enthalten sind?
- Wenn ich einen Flyer, z.B. Angebot für Bankeinzug zur Rechnung beilege, ist das dann meldepflichtig?
- Gelten Weihnachtskarten als Werbung oder fallen diese raus? Und wie sieht es mit Marketing-Artikel aus, die wir produzieren bzw. bedrucken lassen, wer ist dann für die Registrierung zuständig? Der Auftraggeber oder der Produzent?
- Bei Druck und Versand von Briefen (incl. Werbeflyer) durch externen Dienstleister. Wer muss melden?
- Wie gehen wir mit Mehrwegboxen als Verpackung, um die an den Lieferanten zurückgehen? Und wie bewerten wir Verpackungen, die wir wieder benutzen (mehrfach)? Wie ermittle ich das Gewicht der Verpackungen? Eine Hochrechnung?
- Sie erwähnten Ausnahmen im KFZ-Bereich. Welche wären das?
- Wie beurteilen Sie die Verpackung bei Tinte: Die Kartusche selbst oder nur der Umkarton?
- Wo gibt es eine Übersicht zu Kosten und Gebühren?
- Brief mit werblichem Anschreiben gilt unter „Verpackung mit Systembeteiligungspflicht“? Bedeutet es kommt auf dem Inhalt des Anschreibens? Da eine Rechnung nicht relevant ist?
- Kann man sich aus dem Register wieder austragen?
- Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Werbemittel ein Produkt sein soll.
- die Verpackung der Homeoffice-Ausstattung, die wir an unsere Kollegen nach Hause schicken, müssen wir zur systembeteiligungspflichtigen Verpackung zählen, oder?
- Wir verschicken Fragebogen fallen die auch darunter?
- Interner Postaustausch über einen externen Dienstleister in Pappkisten sind nicht systembeteiligungspflichtig?
- Versendungen von Paketen an eigene Filialen fallen nicht unter das Gesetz, weil es nicht in den Privatbereich versendet wird, richtig?
- Wir verschicken Kuverts mit dem Firmenlogo vorne und eine Werbung auf der Rückseite. Sind diese systembeteiligungspflichtig?
Erläuterungen zu einigen Fragen finden Sie hier auf den Webseiten:
- https://www.verpackungsregister.org
- https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog
- https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq
- https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/FAQ/FAQ_Zeitungen_Zeitschriften_Postwurfsendungen_Werbematerial_Buecher.pdf
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen wieder gute Informationen und Impulse geben konnten und hoffen Sie bald wieder in der nächsten Arbeitskreis-Sitzung begrüßen zu können.
Bitte nutzen Sie auch hier unten die Nachrichten-Funktion für Anregungen und Meinungen.
Bisher sind hier noch keine Einträge vorhanden.